Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4821
OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08 (https://dejure.org/2008,4821)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.10.2008 - 1 U 98/08 (https://dejure.org/2008,4821)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 1 U 98/08 (https://dejure.org/2008,4821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maklerprovision: Entstehen und Verwirkung des Maklerprovisionsanspruches unter Berücksichtigung eines behaupteten Erlassvertrages und einer Doppeltätigkeit des Maklers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Maklervertrages durch die Übersendung eines Exposés an einen Käufer; Voraussetzungen des Anspruchs eines Maklers auf Zahlung einer Maklerprovision

  • Judicialis

    BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 397 Abs. 1; ; BGB § 652 Abs. 1; ; BGB § 654

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen der mündlichen Aufhebung eines Maklervertrages und der Verwirkung des Maklerprovisionsanspruchs wegen unzulässiger Doppeltätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 194
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 318/02

    Doppeltätigkeit eines Maklers; Kenntnis der Vertragsparteien

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Das gilt in der Regel auch ohne ausdrückliche Gestattung selbst dann, wenn dem Maklerkunden die Doppeltätigkeit des Maklers unbekannt gewesen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 991; OLG Hamm, VersR 1991, 545; NZM 2001, 905, 906; Soergel/Lorentz, BGB, 12. Aufl., § 654 Rn. 3; a.A. MüKo/Roth, a.a.O.,§ 654 Rn. 9).

    Vielmehr wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betont, dass der Anwendungsbereich des § 654 BGB mit Rücksicht darauf, dass die Vorschrift Strafcharaker hat, einzuschränken ist (BGHZ 36, 323, 326; BGH, NJW-RR 2003, 991).

  • BayObLG, 28.12.1972 - BReg. 2 Z 76/72

    Rechtmäßigkeit einer Anweisung des Landgerichts an das Grundbuchamt zur

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Zugelassen wird insbesondere, dass der Makler für den einen Vertragsteil als Vermittlungs- und für den anderen Teil als Nachweismakler tätig wird (vgl. BGH, NJW 1970, 1075; OLG Frankfurt, MDR 1973, 407; OLG Dresden, NJW-RR 1994, 885).

    Der Interessengegensatz zwischen Verkäufer und Käufer, insbesondere derjenige im Hinblick auf die Höhe des Kaufpreises, begründet nicht per se eine für die Unzulässigkeit der Doppeltätigkeit sprechende Interessenskollission (siehe OLG Köln, BB 1971, 889; OLG Frankfurt, MDR 1973, 407).

  • BGH, 03.03.1966 - II ZR 18/64

    Rechtsfolgen des Handelns unter fremdem Namen; Identitätstäuschung

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Der Wille und die Vorstellung des Handelnden sind jedenfalls für die Feststellung, ob ein Eigengeschäft oder ein Vertretergeschäft vorliegt, grundsätzlich ohne Bedeutung (BGH, NJW 1966, 1069; MüKo/BGB, 5. Aufl., § 164 Rn. 41).
  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Grundsätzlich ist eine Doppeltätigkeit, solange keine entgegenstehende Vereinbarung getroffen wird, erlaubt (BGH, NJW-RR 1998, 992).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Auch bei scheinbar eindeutigen Erklärungen darf ein Erlass erst angenommen werden, wenn sämtliche relevanten Begleitumstände berücksichtigt worden sind (BGH, NJW 2002, 1044; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 397 Rn. 6).
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 356/00

    Angebot auf Abschluß eines Erlaßvertrages

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Gerade bei Erklärungen, die als Verzicht, Erlass oder in ähnlicher Weise rechtsvernichtend gewertet werden sollen, müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Gebot einer interessengerechten Auslegung und die der Erklärung zugrundeliegenden Umstände besondere Beachtung finden (BGH, NJW 2001, 2325).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 70/93

    Verzicht auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Wenn feststeht oder davon auszugehen ist, dass eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand im Allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben (BGH, NJW-RR 1989, 1373, 1374; NJW 1994, 379, 380).
  • BGH, 25.10.1967 - VIII ZR 215/66

    Doppelauftrag eines Maklers

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Deshalb reicht es jedenfalls in Fällen, in denen - wie bei Immobiliengeschäften - eine Doppeltätigkeit weitgehend üblich ist und der Kunde deshalb hiermit rechnen muß, aus, den Makler auf eine strenge Unparteilichkeit gegenüber seinen beiden Auftraggebern zu verpflichten (BGH, NJW 1968, 150; NJW-RR 2000, 1502, 2003, 991).
  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Vielmehr wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung betont, dass der Anwendungsbereich des § 654 BGB mit Rücksicht darauf, dass die Vorschrift Strafcharaker hat, einzuschränken ist (BGHZ 36, 323, 326; BGH, NJW-RR 2003, 991).
  • BGH, 18.04.1989 - X ZR 85/88

    Geltendmachung eines Werklohnanspruchs - Vereinbarung eines absoluten

    Auszug aus OLG Rostock, 01.10.2008 - 1 U 98/08
    Wenn feststeht oder davon auszugehen ist, dass eine Forderung entstanden ist, verbietet dieser Umstand im Allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben (BGH, NJW-RR 1989, 1373, 1374; NJW 1994, 379, 380).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 173/91

    Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Anfechtungsrechts

  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 18 U 56/00

    Maklervertrag, Verwirkung, Doppeltätigkeit, Offenlegung

  • BGH, 08.06.2000 - III ZR 187/99

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Privatisierung von Wohnungen

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 1162/68

    Beurkundung eines geringeren als den tatsächlichen Kaufpreis - Verwendung eines

  • OLG Dresden, 15.04.1994 - 9 U 1412/93

    Provisionsanspruch des Maklers gegen Grundstücksverkäufer bei gleichzeitiger

  • OLG Hamm, 01.02.1990 - 18 U 77/89

    Verwirkung des Provisionsanspruchs eines Doppelmaklers

  • OLG Saarbrücken, 17.09.2015 - 4 U 131/14

    Maklerlohnanspruch des Immobilienmaklers: Verwirkung bei Doppeltätigkeit des

    Das gilt in der Regel auch ohne ausdrückliche Gestattung selbst dann, wenn dem Maklerkunden die Doppeltätigkeit des Maklers unbekannt gewesen war (BGH NJW-RR 2003, 991; 2004, 1126, 1127; OLG Rostock OLGR 2008, 933, 934; D. Fischer NJW 2012, 3410, 3414).
  • OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit einer Partei bei Abschluss

    Sie bezweckt den Schutz des Geschäftspartners (davor, dass durch die Bevollmächtigung eines arglosen Dritten die gesetzliche Folge der Mangelhaftigkeit eines Rechtsaktes umgangen wird) und nicht den Schutz des Vertretenen (so zutreffend OLG Hamm, MDR 2009, 194 und LAG Hessen, Urteil vom 7. Juli 2006 - 3 Sa 1546/05. ebenso LG Schweinfurt, MDR 1983, 64 m. w. N.).
  • KG, 30.12.2010 - 2 U 16/06

    Honoraranspruch auf Grund der Betreuung einer Ausstellung: Wirksamkeit einer

    Unschlüssig war der Vortrag deshalb, weil der Verzicht einen unmissverständlichen, rechtsgeschäftlichen Willen zum Verzicht auf die Forderung voraussetzt und an die Feststellung dieses Willens strenge Anforderungen zu stellen sind ( OLG Rostock , MDR 2009, 194; OLG Brandenburg , ZMR 2009, 599; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 397 Rdnr. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht